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Architekt skizziert einen Bauplan am Schreibtisch — Symbolbild für Architektenhonorar und HOAI-Novellierung 2026

Architektenhonorar 2026 in Leverkusen — HOAI-Novellierung, neue Tafelwerte und Rechenbeispiel EFH

FB Baukonzept GmbH · · 6 Min. Lesezeit
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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird 2026 novelliert — die neuen Tafelwerte liegen nach dem Honorargutachten der Bundesarchitektenkammer um 16 bis 67 % über den Werten von 2013. Für Bauherren in Leverkusen heißt das: Das Architektenhonorar für ein typisches Einfamilienhaus (150 m² Wohnfläche, 500.000 € Bausumme netto) steigt 2026 von rund 32.000 € auf etwa 38.000–48.000 € — je nachdem, welche Leistungsphasen beauftragt werden. Dieser Artikel erklärt kompakt, was sich ändert, wie die neue Tafel rechnet und welche Spielräume Bauherren bei der Vertragsgestaltung haben.

Was regelt die HOAI — und warum ist die Novellierung 2026 relevant?

Die HOAI ist die verbindliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Deutschland. Sie legt fest, wie sich das Honorar in Abhängigkeit von Bausumme (anrechenbare Kosten), Gebäudetyp, Schwierigkeitsgrad und beauftragten Leistungsphasen berechnet. Ohne HOAI müssten Architekten und Bauherren jedes Honorar frei aushandeln — die HOAI schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit für beide Seiten.

Die geltende HOAI 2013 stammt aus dem Jahr 2013 und gilt unverändert seit über einem Jahrzehnt. In dieser Zeit sind die Baukosten um rund 60 % gestiegen (Quelle: Destatis Baupreisindex für Wohngebäude, 2013 → 2025), die Bürokosten der Planungsbüros (Gehälter, Software, Energie) sogar stärker. Die Tafelwerte decken die realen Kosten vieler Architekturbüros nicht mehr ab — eine Anpassung war überfällig.

Das im Frühjahr 2025 vorgestellte Honorar-Gutachten schlägt deshalb vor, die Tafelwerte in der Objektplanung Gebäude und Innenräume um 16 bis 67 % zu erhöhen. Die Bundesregierung plant, die neue HOAI Anfang 2026 in Kraft zu setzen — voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026. Für Bauherren, die 2026 einen Architektenvertrag schließen, gilt damit wahrscheinlich die neue HOAI — auch wenn die alte formal noch übergangsweise anwendbar ist.

Die 9 Leistungsphasen — was Architekten in Leverkusen konkret liefern

Das Architektenhonorar wird nicht als Pauschale gezahlt, sondern prozentual nach den neun Leistungsphasen (LPH 1–9) der HOAI. Jede Phase deckt ein klar definiertes Aufgabenpaket ab:

LPHBezeichnungTypische AufgabeHonoraranteil (alt/neu)
1GrundlagenermittlungBestandsaufnahme, Bedarfsanalyse2 % / 2–3 %
2VorplanungVariantenstudien, erste Kostenschätzung7 % / 7–9 %
3EntwurfsplanungGenehmigungsfähige Planung15 % / 15–18 %
4GenehmigungsplanungBauantrag, Abstimmung mit Behörden3 % / 3–4 %
5AusführungsplanungWerkpläne, Detailplanung25 % / 25–28 %
6Vorbereitung VergabeLeistungsverzeichnisse, Angebotsauswertung10 % / 10–12 %
7Mitwirkung VergabeAngebotsverhandlungen, Auftragsvergabe4 % / 4–5 %
8ObjektüberwachungBauleitung, Qualitätskontrolle32 % / 32–35 %
9ObjektbetreuungMängelbeseitigung, Dokumentation2 % / 2–3 %

Faustregel: Werden alle 9 Leistungsphasen beauftragt, erhält der Architekt 100 % des Tabellenwerts. Wer nur Teilleistungen bestellt (z. B. „nur Entwurfs- und Genehmigungsplanung”), zahlt nur den prozentualen Anteil — die übrigen Phasen können dann vom Bauherren oder einem anderen Planer übernommen werden.

Für reine Sanierungs- und Bestandsbauprojekte in Leverkusen (typisch: Dachgeschossausbau, Aufstockung, Fassadensanierung) wird das Honorar oft nach anrechenbaren Kosten statt nach Bausumme berechnet — die Werte liegen hier 5–10 % niedriger als im Neubau.

Rechenbeispiel: Architektenhonorar für ein EFH in Leverkusen

Ein typisches Projekt für FB Baukonzept und unseren Partner-Architekten in Leverkusen: Neubau eines Einfamilienhauses, 150 m² Wohnfläche, Bausumme 500.000 € netto (KG 300 + 400), Schwierigkeitsgrad mittel (LPH 3 nach § 35 HOAI alt bzw. zukünftig § 35 ff. HOAI neu).

LeistungsbildHonorar nach HOAI 2013Honorar nach HOAI 2026 (Mittelwert)Differenz
Objektplanung Gebäude (alle 9 LPH)32.160 €39.500 €+7.340 € (+22,8 %)
Tragwerksplanung (Statik)6.700 €8.300 €+1.600 € (+23,9 %)
Planung technische Ausrüstung (HLS)9.400 €11.600 €+2.200 € (+23,4 %)
Summe netto48.260 €59.400 €+11.140 € (+23,1 %)
zzgl. 19 % MwSt.9.569 €11.286 €
Summe brutto57.829 €70.686 €+12.857 €

Auf den ersten Blick wirkt das nach einer deutlichen Mehrbelastung. Setzt man das Architektenhonorar aber ins Verhältnis zur Gesamtbausumme, ergibt sich:

  • Anteil Architektenhonorar an Bausumme: 11,6 % (alt) bzw. 14,1 % (neu)
  • Anteil an typischen Baunebenkosten (15–20 %, siehe Baunebenkosten 2026): etwa 70–95 %

Das Architektenhonorar bleibt also eine der größten Einzelpositionen im Baunebenkostenblock — ein Grund mehr, den Vertrag bewusst zu gestalten.

Tipps zur Vertragsgestaltung mit Architekten in Leverkusen

1. Nur die Phasen beauftragen, die Sie wirklich brauchen. Wer ein schlüsselfertiges Haus vom Bauträger kauft, benötigt oft nur LPH 1–4 (Grundlagen bis Bauantrag) — die Ausführungsplanung und Objektüberwachung übernimmt dann der Bauträger. Das spart 40–60 % des Architektenhonorars.

2. Stundenhonorar statt Pauschale prüfen. Für klar abgegrenzte Teilleistungen — etwa eine energetische Bestandsaufnahme vor einer Fassadensanierung — kann ein Stundensatz zwischen 95 und 140 €/h (Architekt) bzw. 75–110 €/h (Ingenieur) günstiger sein als die volle HOAI-Berechnung.

3. Umbauzuschlag verhandeln. Bei Bestandsbauten (z. B. Altbausanierung) dürfen Architekten einen Umbauzuschlag von bis zu 33 % auf das Grundhonorar erheben — gerechtfertigt durch den höheren Aufwand. Wer mehrere Vergleichsangebote einholt, kann diesen Zuschlag oft auf 20 % drücken.

4. Nebenkosten explizit regeln. Vervielfältigungen, Fahrtkosten, Modellbau und Baugutachten sind in der HOAI nicht enthalten und werden separat berechnet. Klar geregelte Pauschalen (z. B. 2 % des Honorars) verhindern unliebsame Überraschungen.

5. KfW-Nachweis als Zusatzleistung. Für eine KfW-261-Förderung benötigen Sie einen Energieberater (BAFA-Liste), der separat honoriert wird — 3.500–6.000 € für ein EFH. Achten Sie darauf, dass Architekt und Energieberater frühzeitig zusammenarbeiten, sonst entstehen Doppelarbeit und Mehrkosten.

FAQ: Architektenhonorar und HOAI 2026

Wann tritt die neue HOAI in Kraft?

Voraussichtlich Anfang 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Für Architektenverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden, gilt die neue Tafel. Bestehende Verträge behalten ihre alte Berechnungsgrundlage.

Was ändert sich konkret für ein 500.000-€-EFH in Leverkusen?

Das Architektenhonorar steigt um rund 11.000 € netto (+23 %) auf etwa 59.000 €. Setzt man das in Relation zur Gesamtbausumme, bleiben Architektenkosten unter 15 % der Bausumme — der Anteil ist also weniger dramatisch, als die Prozentzahl suggeriert.

Kann ich als Bauherr das Architektenhonorar frei verhandeln?

Die HOAI ist eine Preisrechtliche Vorschrift — die Mindest- und Höchstsätze sind verbindlich. Innerhalb des Korridors können Honorar, Leistungsumfang und Stundensätze aber frei vereinbart werden. Faustregel: Wer nur Teilleistungen beauftragt, zahlt deutlich weniger.

Muss ich einen Architekten beauftragen — oder reicht ein Bauunternehmen?

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in NRW (Aufstockung, Anbau, Nutzungsänderung) ist ein Architekt oder bauender Ingenieur als Entwurfsverfasser gesetzlich vorgeschrieben (§ 70 BauO NRW 2024). Bei kleineren, genehmigungsfreien Vorhaben wie einem Carport oder Gartenhaus reicht häufig ein Bauunternehmen.

Lohnt sich ein Architekt trotz höherer Kosten?

In den meisten Fällen ja. Ein erfahrener Architekt spart durchschnittlich 5–10 % der Bausumme ein — durch Vermeidung von Planungsfehlern, optimierte Materialauswahl und erfolgreich eingeworbene Förderungen. Die Mehrkosten der HOAI-Novellierung refinanzieren sich typischerweise innerhalb eines Projekts.

Fazit

Die HOAI-Novellierung 2026 ist eine fairer Anpassung an die Realität — Architekturbüros arbeiten seit über einem Jahrzehnt mit Tafelwerten von 2013, während Baukosten und Bürokosten stark gestiegen sind. Für Bauherren in Leverkusen bedeutet das Mehrkosten von rund 23 % auf das Architektenhonorar — bei einem typischen EFH also etwa 11.000 € netto zusätzlich. Wer 2026 baut oder umbaut, sollte diese Posten frühzeitig in die Baunebenkosten einplanen und den Architektenvertrag bewusst auf die wirklich benötigten Leistungsphasen zuschneiden. So bleibt das Honorar kalkulierbar und das Projekt wirtschaftlich tragfähig.

Wenn Sie ein konkretes Projekt in Leverkusen planen — von der Dachgeschossausbau-Planung über die energetische Fassadensanierung bis zur kompletten Aufstockung —, sprechen Sie uns gerne an. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit erfahrenen Architekten und Ingenieuren in der Region und übernehmen die komplette Bauausführung aus einer Hand. Jetzt Erstberatung vereinbaren oder telefonisch unter +49 173 1001726.

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